Die Niedersächsische Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 1. April 2022 (geändert durch Verordnung vom 24. Mai 2022) schreibt im § 12 für den Personennahverkehr vor, dass Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die Verkehrsmittel des Personennahverkehrs nutzen, sowie Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, eine Mund-Nasen-Bedeckung (eine medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus) zu tragen haben. Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr haben eine medizinische Maske zu tragen.
Auch mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24. Mai 2022 bleibt es bei der Maskenpflicht im Personennahverkehr
von Hans Seyfried | Mai 26, 2022 | Aktuelles