Sehr kurzfristig wurde der BürgerBus-Verein darüber informiert, dass das Deutschland-Ticket im BürgerBus anzuerkennen sei. Dies hat die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG)  auf Rückfrage bestätigt. “Als Liniengenehmigungs- und auch Tarifgenehmigungsbehörde teilen wir mit, dass die gesetzliche Verpflichtung besteht, das Deutschland-Ticket auch auf den nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als öffentlicher Linienverkehr genehmigten Bürgerbuslinien anzuerkennen.” Ein vorsorglich eingelegter Widerspruch wurde als nicht zulässig zurückgewiesen.

Über den Ausgleich der Mindereinnahmen muss sich der BürgerBus-Verein nun mit der KVG, dem Konzessionsinhaber, verständigen.  LNVG: “Die Modalitäten hierzu sind mit der KVG Stade zu klären.”

In der nächsten Zeit bedeutet dies, dass der BürgerBus Fahrgäste mit Deutschland-Ticket in der Wirkung für den Verein zunächst kostenlos befördern muss, bis eine nachträgliche Ausgleichsregelung gefunden ist. Den Umfang der Mindereinnahmen werden wir im wahrsten Sinne des erfahren. 

Wichtig: alle Fahrgäste sind uns willkommen, unabhängig davon, ob sie Deutschland-Ticket-Inhaber:innen oder nicht.