Der Linienbetrieb wurde am 01. September 2020 aufgenommen.

JEDE und JEDER darf den BürgerBus nutzen.

Der BürgerBus-Verein betreibt den Bus für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde.

 

Frau Martina Montag, Mitglied des BürgerBus-Vereins Apensen, hat die Zielsetzung des Vereins im Video treffend dargestellt. 

Bürger (Mitglieder des BürgerBus-Vereins) fahren für Bürger, für alle Bürger. Ein BürgerBus ist ein Kleinbus mit max. 8 Fahrgastsitzplätzen. Er kann mit einem normalen Pkw-Führerschein und einer Personenbeförderungserlaubnis gefahren werden. Ein BürgerBus verkehrt auf Konzession eines Verkehrsunternehmens als sogenannter Linienverkehr nach §42 PBefG. Er bedient eine feste Fahrstrecke nach einem festen Fahrplan und wird von ehrenamtlich tätigen Bürgern organisiert.

Ein BürgerBus soll das ÖPNV-Angebot in der Region ergänzen, nicht ersetzen!

Angaben zum Beförderungstarif finden Sie unter „BürgerBus – Fahrpreise“.

Die Beförderungsbedingungen  finden Sie unter “BürgerBus – Linienbetrieb”.

Bürgerbusvereine werden nicht als gemeinnützig anerkannt. Es wird nach Erörterung auf Bundesebene bei der Finanzministerkonferenz am 10.11.2011 einheitlich davon ausgegangen, dass Einrichtungen, deren Zweck die Durchführung von Personennahverkehr im ländlichen Raum ist, keine Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen können. Das Anbieten von Beförderungsleistungen ist kein gemeinnütziger Zweck i.S.v. § 52 Abs. 2 AO. Es dient in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken und steht im Wettbewerb zu nicht begünstigten Betrieben.