Danke für Ihr Interesse, am ehrenamtlichen Fahrdienst des BürgerBusses teilzuhaben.
Fahrer*in kann werden,
- wer seit mindestens 2 Jahren im Besitz des EU/EWR-Führerscheins der Klasse B (früher III) ist* und
- im Besitz des Personenbeförderungsscheins (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) ist.
Interessierte nehmen bitte gerne Kontakt mit dem Fahrdienstleiter des Vereins, Dietmar Plum, über apensen@buergerbus-apensen.de auf. Der Verein berät und unterstützt beim Erwerb des Personenbeförderungsscheins.
Der Personenbeförderungsschein ist durch jede Person selbst zu bei dem Landkreis zu beantragen, in dem der Hauptwohnsitz ist; für unseren Verein in der Regel beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Stade.
Dem Antrag ist ein Führungszeugnis mit dem Verwendungszweck “Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung” beizufügen. Das Führungszeugnis ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt durch jede Person selbst zu beantragen. Die Samtgemeinde übernimmt dankenswerterweise die Kosten für das Führungszeugnis.)
Die für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins entstehenden Kosten sind zunächst selbst zu verauslagen und werden anschließend durch den Verein zurückerstattet. Bitte entsprechende Belege vorhalten, damit der Kassenwart eine ordnungsgemäße Buchung vornehmen kann. Vor dem Durchführen von Maßnahmen, bei denen Kosten entstehen, wird ein Fahrervertrag mit dem Verein geschlossen.
Um den Personenbeförderungsschein erwerben zu können, müssen sich alle zukünftigen Fahrerinnen und Fahrer einer betriebsärztlichen Untersuchung (Gutachten über die körperliche und geistige Eignung einschl. Sehtest, Hörtest und Reaktionstest) unterziehen.
* Die alten Führerscheine (grau und rosa) werden nicht akzeptiert.